Nach langjähriger Debatte wurde per 2009 eine neue Wettbewerbsordnung in Deutschland eingesetzt. Für alle, die an einem Vergleich über den Tellerrand hinweg interessiert sind, emfiehlt sich ein Besuch auf:
http://www.aknds.de/bauherren_wettbewerb.html
Begründung eines Präqualifikationsentscheids: Ein solcher Entscheid ist für den Bewerber von erheblicher Tragweite und der Behörde kommt ein grosser Ermessensspielraum zu. Bei einer grossen Anzahl von Bewerbungen (vorliegend 83) kann aber auch die Begründung rationell erfolgen; insbesondere auch deshalb, weil architektonische und gestalterische Kriterien beschränkt objektivierbar sind. Eine ausführliche Begründung kann nicht erwartet werden.Die wesentlichen Gesichtspunkte, die für die Benotung von Bedeutung waren, müssen aber aus der Begründung jedenfalls hervorgehen. read more
Numerus clausus der Verfahrensarten: Die Vergabestelle kann frei zwischen dem offe-nen, dem selektiven und unter bestimmten Voraussetzungen den freihändigen Verfah-ren wählen. Sie kann auch einen Wettbewerb veranstalten. Aufgrund des Legalitäts-prinzips ist sie an diese vorgesehenen Verfahrensarten gebunden und muss dessen Regeln befolgen. Sie darf weder neue Verfahrensarten noch Mischformen aus beste-henden Verfahren erschaffen. Beim Studienauftrag handelt es sich gemäss BRK um eine durch das Bundesvergaberecht noch nicht erlaubte, fünfte Verfahrensart. read more
Der Bund (Bauten-Forschungsanstalten) schrieb einen Gesamtleistungswettbewerb im selektiven Verfahren für die Aufstockung/Instandsetzung eines Bürogebäudes für die eidgenössische Anstalt EAWAG in Dübendorf öffentlich aus. Sechs Totalunternehmer wurden zur Angebotsabgabe eingeladen. Das Preisgericht beschloss, zwei Anbieter zur Überarbeitung ihrer Angebote einzuladen. Nach Einreichung der überarbeiteten Versionen kam es zu definitiven Angebotsbereinigung und Zuschlagserteilung. read more
Das Gericht betont die grosse Bedeutung der Qualität von Ingenieurleistungen in Be-zug auf die Qualität und die Kosten des Gesamtbauwerks. Die Kosten des Ingenieur-auftrags sind im Vergleich zu den Kosten des gesamten Bauvorhabens unbedeutend. Das Interesse an der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel liegt nicht in erster Linie darin, den Auftrag für Projektierung und Bauleitung möglichst günstig zu verge-ben, sondern die Kosten des Gesamtbauwerks tief zu halten. read more
Die freihändige Vergabe der Stadt Zürich für Projektierungsarbeiten für das Tramdepot Hard war unzulässig. Von einer Fortsetzung des gleichen Auftrags, der noch vor In-kraftsetzung der IVöB/SVO erteilt und dann aus finanziellen Gründen sistiert worden ist, könnte nur dann gesprochen werden, wenn es dabei im Wesentlichen nach wie vor um das sistierte Projekt ginge. Dies war vorliegend zu verneinen, da sich die Rahmenbe-dingungen für die Überbauung des Areals geändert hatten und es beim neuen Projekt um eine andere Zusatznutzung ging. read more